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Flugbetrieb

  • Der Gleitschirmclub Montafon heißt die Gastpiloten willkommen
    und bittet darum, die folgenden Regeln einzuhalten.

  • Für unser Fluggebiet benötigt jeder Pilot einen gültigen Sonderpilotenschein oder eine gleichwertige ausländische Flugberechtigung. Jeder Pilot muß eine Haftpflichtversicherung haben. Gewerbliche Tandemflüge müssen vom Gleitschirmclub Montafon genehmigt werden.

  • Als Startplätze steht uns ein Hang ca. 100m Richtung Wormser Hütte (vom Sessellift aus) zur Verfügung. Vorsicht beim Weg zum Startplatz - die Schneewächten können 5 m über das tatsächliche Gelände hinausragen (und gelegentlich auch abbrechen).
  • Die Benutzung des Fluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der
    Verein haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen,
    welche zB durch das Auslösen von Steinschlag oder Lawinen verursacht
    werden.
  • Das Fliegen südlich der Wormser Hütte ist aus jagdlichen Gründen (Wildschutz) untersagt. Bei Streckenflügen sollte dieses Gebiet nur in großer Höhe überflogen werden.
  • Das Fluggebiet Golm darf im Winter nicht benutzt werden.
  • Der Winterlandeplatz befindet sich neben dem Parkplatz der Zamangbahn, wo
    sich auch der Windsack befindet. Bitte die Hochspannungsleitung beachten.
  • Bitte gegen Saisonende ab ca. Mitte März über den zu benutzenden Landeplatz informieren, da wir je nach Vegetationszustand dann auf den Sommerlandeplatz wechseln.
    Aktuellen Landeplatz siehe hier >>.

Der Gleitschirmclub Montafon wünscht Euch

Glück ab,

Gut Land!

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