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Sennigrat (Sommer)

  • Der Gleitschirmclub Montafon heißt die Gastpiloten willkommen
    und bittet darum, die folgenden Regeln einzuhalten.

  • Für das Fluggebiet Hochjoch benötigt jeder Pilot einen gültigen Sonderpilotenschein oder eine gleichwertige
    ausländische Flugberechtigung. Jeder Pilot muß eine
    Haftpflichtversicherung haben. Gewerbliche Tandemflüge müssen
    vom Gleitschirmclub Montafon genehmigt werden.

  • Als Startplätze stehen uns die Sennigratpiste und ein Hang
    ca. 100m Richtung Wormser Hütte (vom Sessellift aus) zur
    Verfügung. Weiters kann oberhalb des Kapellrestaurants
    gestartet werden, sofern keine Wanderer und kein Alpvieh in
    Mitleidenschaft gezogen werden. Der Startplatz Vonier
    (unterhalb der Mittelstation Kropfen) ist nur Clubmitgliedern
    des Gleitschirmclubs Montafon vorbehalten (für Ausnahmen
    anfragen).

  • Die Benutzung des Fluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der
    Verein haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen,
    welche zB durch das Auslösen von Steinschlag verursacht
    werden.

  • Das Fliegen südlich der Wormser Hütte ist aus jagdlichen
    Gründen (Wildschutz) untersagt. Bei Streckenflügen sollte
    dieses Gebiet nur in großer Höhe überflogen werden.

  • Der Landeplatz befindet sich neben dem “Haus im Feld”, wo
    sich auch der Windsack befindet (jeweils die gemähte
    Wiese als Landeplatz verwenden!).

  • Bitte bei Landungen außerhalb des Landeplatzes den Schirm als
    Rosettenbündel zusammenraffen und auf den vohandenen Wegen
    zum Landeplatz gehen um dort den Schirm zusammenzulegen.

  • Wird der Weidezaun niedergeflogen, muß dieser wieder
    aufgestellt bzw. repariert werden. Bitte nicht quer durch die
    Wiesen gehen, sondern die vorhandenen Wege benutzen!

    Der Gleitschirmclub Montafon wünscht Euch
    Glück ab,
    Gut Land!


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